Allgemeine Geschäftsbedingungen als Reisevermittler
Priority Call GmbH
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Priority Call GmbH, Grabenstraße 18, 40789 Monheim am Rhein (im Folgenden: „Priority Call“) und dem Reisegast (nachfolgend „Kunde“). Die Bestimmungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften und füllen sie aus. Die Bedingungen vermittelter Einzelleistungen oder Reiseleistungen entnehmen Sie bitte der mit der Bestätigung ausgehändigten Leistungsbeschreibung des jeweiligen Veranstalters / Dienstleistungserbringers. Priority Call tritt ausschließlich als Vermittler von Luftbeförderungsleistungen auf und veranstaltet selbst keine eigenen Reisen.
Inhalt:
- Vertragsabschluss, Vertragsinhalt
- Vertragspflichten und -rechte von Priority Call als Reisevermittler
- Auskünfte über Einreisebestimmungen, Visa, Versicherungen
- Buchungsabwicklung, Reiseunterlagen
- Preis- und Leistungsänderungen
- Umbuchung, Rücktritt, Stornierung
- Haftung als Reisevermittler
- Datenschutz
- Ausschlussfrist, Verjährung
- Rechtswahl und Gerichtsstand
- VERTRAGSABSCHLUSS, VERTRAGSINHALT
1.1 Der Kunde hat die Möglichkeit schriftlich, per E-Mail, mündlich oder fernmündlich eine Buchungsanfrage an Priority Call zu übermitteln.
1.2 Priority Call vermittelt daraufhin ein Angebot eines Leistungsträgers, das auf den Abschluss eines Vertrages über eine bestimmte Reiseleistung zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger gerichtet ist (nachstehend „Hauptvertrag“).
1.3 Die Vermittlung des Angebots gemäß Ziffer 1.2 stellt ein Angebot auf Abschluss eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen dem Kunden und Priority Call dar (nachstehend „Vermittlungsauftrag“).
1.4 Das Angebot des jeweiligen Leistungsträgers enthält eine Bindungsfrist. Die Dauer, für die Priority Call an das Angebot auf Abschluss des Vermittlungsauftrags geregelt ist, entspricht der Bindungsfrist des jeweils zugrunde liegenden Angebots auf Abschluss des Hauptvertrags. Priority Call teilt dem Kunden die Bindungsdauer bei Übermittlung des Angebotes mit.
1.5 Der Kunde kann das Angebot innerhalb der Bindungsfrist schriftlich, per E-Mail, mündlich oder fernmündlich gegenüber Priority Call annehmen. Mit der Annahme kommt zwischen Priority Call und dem Kunden ein Vermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zustande. Der Vermittlungsvertrag bedarf keiner bestimmten Form.
1.6 Die Vermittlung gilt als erfolgt, sobald die Reisedokumente an den Kunden weitergeleitet werden. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung, Rechnung oder Reiseunterlagen ist der Kunde im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verpflichtet, die Angaben unverzüglich zu prüfen und gegebenenfalls Korrekturen innerhalb von 24 Stunden zu veranlassen. Verspätet angezeigte Unrichtigkeiten bzw. Abweichungen berechtigen insbesondere nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Eine kostenfreie Berichtigung von Fehlern seitens des Kunden ist zu keiner Zeit möglich.
1.7 Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Leistungsträger gelten ausschließlich die Regelungen des Hauptvertrages und die Reise- und Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers. Auf diese wird der Kunde vor oder bei Abschluss des Hauptvertrages durch Priority Call hingewiesen. Auf Anfrage erhält sie der Kunde von Priority Call.
- VERTRAGSPFLICHTEN UND -RECHTE VON PRIORITY CALL ALS REISEVERMITTLER
2.1 Die vertragliche Leistungspflicht von Priority Call besteht nach Maßgabe dieser Vermittlungsbedingungen in der Vornahme der zur Durchführung des Vermittlungsauftrags notwendigen Handlungen, dem Buchungsauftrag des Kunden folgend und der entsprechenden Beratung, sowie der Abwicklung und Buchung, ebenso der Übergabe der Reiseunterlagen, soweit diese nicht, den mit dem jeweiligen Leistungsträger vereinbarten Bedingungen entsprechend, direkt übermittelt werden.
2.2 Zwischen Priority Call und den IATA-Fluggesellschaften sowie der AERTICKET GmbH besteht eine vertragliche Verbindung im Rahmen eines Agenturverhältnisses. Auf dieser Grundlage wird Priority Call bei Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages für den Kunden ausschließlich als Reisevermittler tätig.
2.3 Priority Call erhebt für die Vermittlung von Flugreisen ein Vermittlungsentgelt, das je nach Umfang der Buchung und Reiseziel variieren kann. Das Vermittlungsentgelt ist pro Person bei Vertragsschluss sofort fällig. Die Fälligkeit steht in keinem Zusammenhang mit der Fälligkeit der gebuchten Leistung.
Sollte der Kunde gebuchte Reisen und Leistungen umbuchen oder stornieren, bleibt der Anspruch von Priority Call auf bereits angefallene Vermittlungsentgelte unberührt, es sei denn die Stornierung beruht auf einem Verschulden von Priority Call oder ihren Erfüllungsgehilfen. Die angegebenen und in der Rechnung gestellten Preise sind (soweit bzgl. Steuern und Flughafengebühren nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist) Brutto-Endpreise und beinhalten eine von Priority Call kalkulierte Vergütung ihrer Tätigkeit für den Kunden. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass gar kein oder ein geringer Aufwand entstanden ist.
2.4 Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet Priority Call lediglich für die richtige Auswahl der Informationsquelle sowie die korrekte Weitergabe der erlangten Information an den Kunden, soweit die Hinweise und Auskünfte nicht ausdrücklich verbindlich erteilt worden sind.
2.5 Ein besonderer Auskunftsvertrag zwischen Priority Call und dem Kunden kommt nur durch ausdrückliche Vereinbarung zustande.
- AUSKÜNFTE ÜBER EINREISEVORSCHRIFTEN, VISA, VERSICHERUNGEN
3.1 Alle Angaben über vermittelte Beförderungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der Leistungsträger gegenüber Priority Call. Priority Call haftet lediglich für die richtige Auswahl der Informationsquelle sowie die korrekte Weitergabe der erlangten Information an den Kunden, soweit die Hinweise und Auskünfte nicht ausdrücklich verbindlich erteilt worden sind. Die weitergegebenen Auskünfte und Hinweise stellen keine eigene Garantie oder Zusicherung hinsichtlich Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dar.
3.2 Priority Call unterrichtet den Kunden ohne Gewähr über Einreise-, Pass- und Visabestimmungen sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, soweit er vom Kunden hierfür beauftragt wird. Dabei bedient sich Priority Call geeigneter Informationsquellen, insbesondere aktuellen branchenüblichen Nachschlagewerken, oder leitet Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter weiter.
3.3 Bei der Erteilung dieser Auskünfte geht Priority Call davon aus, dass der Kunde und etwaige Mitreisende deutsche Staatsangehörige sind, sofern eine andere Staatsangehörigkeit nicht offenkundig ist oder vom Kunden mitgeteilt wird. Der Kunden ist verpflichtet, Priority Call über Abweichungen zu informieren.
3.4 Für die Beschaffung von Pass-, Visa-, und Gesundheitsdokumenten ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, es ist eine ausdrückliche Beauftragung von Priority Call zur Beschaffung dieser Dokumente erfolgt. In diesem Fall kann Priority Call sämtliche im Zusammenhang mit der Dokumentenbeschaffung entstandene Aufwendungen erstattet verlangen. Priority Call muss den Kunden bei der Übernahme des Auftrags über die voraussichtliche Höhe der Kosten informieren.
3.5 Priority Call empfiehlt dringend den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- und Reisekrankenversicherung mit Ambulanzflug aus dem Ausland, falls dies nicht anderweitig ausreichend abgesichert ist.
- BUCHUNGSABWICKLUNG, REISEUNTERLAGEN
4.1 Priority Call sichert eine Verfügbarkeit einer Reiseleistung nicht zu. In dem Fall, dass nur eine vom Vermittlungsauftrag des Kunden abweichende Reiseleistung vermittelt werden kann, informiert Priority Call den Kunden hierüber und wartet dessen Weisungen ab. Dieses inhaltlich abweichende Angebot kann der Kunde innerhalb einer von dem Leistungsträger gesetzten Frist zur Annahme des Angebots annehmen. Die Zahlung des Reisepreises sowie der Reiseantritt gelten als Annahme. Soweit eine Annahme nicht erfolgt, wird ein Hauptvertrag nicht geschlossen.
4.2 Priority Call ist berechtigt, elektronische Tickets (ETIX) auszustellen. In diesem Fall werden keine Versandkosten erhoben. Die Zustellung erfolgt per E-Mail.
4.3 Sofern Flüge als Dokument auf Papier ausgestellt werden müssen, können zusätzliche Versandkosten anfallen, welche je nach Dringlichkeit und Ziel variieren. Bei einer etwaigen Stornierung werden diese Kosten nicht erstattet. Der Versand erfolgt ausschließlich auf versichertem Postweg. Aus organisatorischen Gründen kann ein Papierticket nur bis 72 Stunden vor Abflug, an Werktagen bemessen, verkauft werden.
4.4 Priority Call haftet weder für beim Versand beschädigte oder abhandengekommene Flugtickets noch die Zustelldauer.
4.5 Die dem Kunden übermittelten Dokumente des Leistungsträgers sind von Priority Call und dem Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit dem Buchungsauftrag, zu überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet gegebenenfalls Korrekturen sofort zu veranlassen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann er für einen ihm hieraus entstehenden Schaden jedenfalls mitverantwortlich sein. Änderungen und Abweichungen aufgrund direkter Kommunikation zwischen Leistungsträger und Kunde kann Priority Call nicht prüfen.
- PREIS- UND LEISTUNGSÄNDERUNGEN
5.1 Priority Call hat auf Preis-, Leistungs- oder Tarifänderungen der vermittelten Beförderungsleistung keinen Einfluss. Ist eine solche wirksam zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger vereinbart worden, kann Priority Call den Differenzbetrag vom Kunden einfordern.
5.2 Vor Ausstellung der Flugdokumente ist Priority Call berechtigt, im Auftrag des Leistungsträgers den Flugpreis zu ändern, wenn sich unvorhersehbar und vor Vertragsabschluss Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen, verringern oder neu entstehen, die von Priority Call nicht zu vertreten sind. Dazu können beispielsweise Änderungen der Devisen-Wechselkurse, Beförderungstarife und -preise (insbesondere Ölpreisverteuerung) sowie behördliche Gebühren und Abgaben (Flughafen- oder Sicherheitsgebühren) führen. Diese Änderungen fallen nicht in den Verantwortungsbereich von Priority Call.
5.3 Der Flugpreis darf nur um den genannten Preisbestandteil verändert werden. Priority Call ist verpflichtet, dem Kunden auf Anforderung Gründe und Umfang der Preisänderung zu erläutern.
5.4 Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 % so ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich erklärt werden.
- UMBUCHUNG, RÜCKTRITT, STORNIERUNG
6.1 Die Umbuchung einer vermittelten Beförderungsleistung kann nur durch Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, soweit nicht der Leistungsträger hierfür besondere Regelungen
vorgesehen hat.
6.2 Der Rücktritt kann durch Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Die Höhe der Rücktrittsentschädigung hängt von der gebuchten Beförderungsleistung sowie dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Rücktrittserklärung ab.
6.3 Rücktritt oder Umbuchung können ausschließlich über Priority Call innerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag 11.00 – 17.00 Uhr erfolgen. Für derartige Anliegen außerhalb der genannten Öffnungszeiten, an Feiertagen und am Wochenende verweist Priority Call auf den nächsten Werktag. Um zu erfahren, ob eine Rückerstattung der Flugscheine möglich ist, steht der Kundenservice unter der Rufnummer +49 1515 5585149, sowie per E-Mail unter booking@priority-call.com zur Verfügung.
6.4 Die Umbuchungs- und Rücktrittskonditionen in den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger haben Gültigkeit. Den Zeitpunkt der Erstattung bestimmt allein der Leistungsträger, indem er den Betrag entweder direkt an den Kunden auszahlt oder an Priority Call zur Weiterleitung an den Kunden erstattet. Die Auszahlung an den Kunden durch Priority Call erfolgt direkt nach Erhalt.
6.5 Im Falle eines Rücktritts oder einer Umbuchung bleibt der Anspruch von Priority Call auf Ersatz entstandener Aufwendungen und entgangenem Vermittlungsentgelt bestehen. Das Vermittlungsentgelt wird bei Stornierung des Hauptvertrages nicht erstattet, es sei denn die Stornierung beruht auf einem Verschulden von Priority Call oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Bei Neuabschluss eines Vertrages entsteht ggf. ein neuer Anspruch auf Kostenersatz und Provision, es sei denn, dass Priority Call oder der Leistungsträger die Umbuchung zu vertreten haben.
6.6 Priority Call behält sich vor, dem Kunden aufgrund einer Umbuchung oder eines Rücktritts, von Seiten der Leistungsträger in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr bis zu € 50,00 pro Person in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass Priority Call kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- HAFTUNG ALS REISEVERMITTLER
7.1 Für Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet Priority Call unbeschränkt bis zur Höhe des Preises der vermittelten Leistung. Für darüber hinausgehende Schäden haftet Priority Call nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.2 Unbeschadet einer etwaigen Haftung nach Ziffer 7.1 haftet Priority Call als Reisevermittler nicht für:
- Die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistung selbst, für die die jeweiligen Leistungsträger verantwortlich sind
- Fehlerhafte Daten in der Datenbank
- Mittelbare Schäden jeder Art oder entgangenen Gewinn
- Änderungen betreffender Reisebestimmungen durch staatliche Behörden
- Die rechtzeitige Erteilung oder Zugänglichmachung von Visa oder sonstigen Reisepapieren, sofern
- eine gesonderte Beauftragung vorliegt
7.3 Alle in Ziffer 7 aufgezählten Ausschlüsse und Begrenzungen der Haftung gelten nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für diese Schäden haftet Priority Call nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.4 Sämtliche auf der Website präsentierten Beförderungsleistungen sind nur begrenzt verfügbar. Priority Call haftet nicht für die Verfügbarkeit der Beförderung zum Zeitpunkt der Buchung.
7.5 Für Leistungsänderungen des Leistungsträgers nach Abschluss des Hauptvertrages übernimmt Priority Call keinerlei Haftung.
7.6 Bei kurzfristigen Buchungen und im Falle einer nicht rechtzeitigen Zahlung durch den Kunden, übernimmt Priority Call keine Haftung für die rechtzeitige Ausstellung der Reisedokumente oder Kosten für eine Express-Zustellung.
- DATENSCHUTZ
8.1 Der Buchungsauftrag wird unter Berücksichtigung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.
8.2 Priority Call verpflichtet sich jegliche bei der Anmeldung oder bei der Nutzung der von Priority Call
Dienstleistungen erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten lediglich zu Zwecken der Abwicklung von unter Mitwirkung von Priority Call zustande gekommenen Verträgen zu nutzen und nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben, sofern hierzu keine gesetzliche oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht.
8.3 Persönliche Daten der Kunden wie Geburtsdaten und Namen von Mitreisenden werden nur erfragt,
wenn sie für die Buchung notwendig sind. Diese zusätzlichen Daten werden nicht über das Ende der Reise hinaus gespeichert.
- AUSSCHLUSSFRIST, VERJÄHRUNG
9.1 Der Kunde hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Vermittlungsvertrages innerhalb eines Monats gegenüber Priority Call geltend zu machen (Ausschlussfrist). Davon ausgenommen sind Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Priority Call oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso ausgenommen sind Ansprüche wegen nicht offensichtlicher Mängel der Werkleistung.
9.2 Die Ausschlussfrist beginnt mit dem im Hauptvertrag vereinbarten Ende der vermittelten Reiseleistung (bei mehreren aufeinanderfolgenden Reiseleistungen ist das Ende der letzten Reiseleistung maßgeblich), jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den die Ansprüche gegen Priority Call begründenden Umstände Kenntnis erlangt hat. Nach Ablauf der Ausschlussfrist kann der Kunde Ansprüche gegen Priority Call nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.
9.3 Ansprüche des Kunden gegen Priority Call verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Anspruchsgegners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können.
9.4 Die in Ziffer 9.3 genannte Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Priority Call oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Die Verjährung dieser Ansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
- RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Priority Call findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Düsseldorf.
Priority Call GmbH
Geschäftsführer: Payidar Eroglu
Grabenstraße 18
40789 Monheim am Rhein
Stand 01/2024